Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
SIT24 - Sicherheit, Informatik, Technologie - Horst Laumer


 

1

Allgemeines

 

1.1

Firmenname

 

Der Firmenname lautet vollständig

SIT24 - Sicherheit, Informatik, Technologie -
Horst Laumer

und ist in Verträgen und Rechnungen immer vollständig anzugeben. Im normalen Schriftverkehr sind die Kurzformen SIT24 und SIT24 Horst Laumer zulässig.

 

1.2

Firmensitz

 

Die vollständige Anschrift lautet

SIT24 - Sicherheit, Informatik, Technologie -
Horst Laumer
Seestraße 28
D-16868 Wusterhausen / Dosse

 

2

Auftrag

 

2.1

Auftragserteilung

 

SIT24 nimmt Aufträge entgegen, die vom Auftraggeber mündlich, schriftlich, fernmündlich, fernschriftlich oder in anderer für den Auftraggeber verbindlicher Form erteilt werden. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIT24 ausdrücklich als Bestandteil des Auftrages an. SIT24 akzeptiert weder implizit noch explizit von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen von Vertragspartnern, sofern diese nicht im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden.

 

2.2

Auftragsbestätigung und Verpflichtung zur Leistungserbringung

 

SIT24 ist nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der erteilte Auftrag rechtlich verbindlich bestätigt wurde. Sofern Voraussetzungen vereinbart wurden, von denen SIT24 die Leistungserbringung abhängig macht, so müssen diese durch den Auftraggeber erfüllt sein, bevor SIT24 zur Leistungserbringung verpflichtet ist.

Werden diese Voraussetzungen durch den Auftraggeber trotz Hinweis durch SIT24 nicht geschaffen, so gilt der Auftrag als durch SIT24 im vollen Umfang fehlerfrei erfüllt und zusätzlich keine Leistung als durch SIT24 erbracht; SIT24 wird durch den Auftraggeber von der Haftung jeglicher Art freigestellt, und es lassen sich keine Gewährleistungsansprüche gegen SIT24 ableiten. Zusätzlich wird SIT24 berechtigt, den gesamten Auftragswert abzüglich bereits geleisteter Zahlungen auch vorfristig fällig zu stellen. Der Hinweis an den Auftraggeber hat durch SIT24 schriftlich zu erfolgen und eine angemessene Fristsetzung von nicht weniger als einer und nicht mehr als 13 Wochen zu beinhalten.

 

2.3

Auftragsaufhebung

 

Wird ein SIT24 erteilter und durch SIT24 bestätigter Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers und mit Zustimmung der SIT24 ausnahmsweise aufgehoben bevor SIT24 mit der Leistung begonnen hat, so schuldet der Auftraggeber nach §670 BGB einen Pauschalbetrag von 50% der Auftragssumme. Hat SIT24 bereits mit der Leistung begonnen, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber eine Voraussetzung für die weitere Leistung nicht erbracht hat, und Punkt 2.2, Absatz 2, findet Anwendung.

SIT24 behält sich vor, im Einzelfall von der Regelung gemäß Absatz 1 abweichende Regelungen vorzuschlagen. Ein Anspruch des Auftraggebers hierauf besteht nicht.

 

3

Auftragsabwicklung

 

3.1

Beginn der Verpflichtung zur Leistungserbringung

 

SIT24 ist zur Leistung verpflichtet, wenn neben einem gemäß Punkt 2.1 und 2.2 zustande gekommenen Auftrag folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • sofern Voraussetzungen vereinbart wurden, sobald diese vorliegen
  • sofern Vorauskasse oder Leistung einer Anzahlung vereinbart wurde, nach Eingang der Zahlung
  • sofern die Leistung in einem Umfeld erbracht werden soll, zu dem SIT24 keinen freien Zugang hat, sobald Zugang zu diesem Umfeld besteht

Sofern mehrere der oben genannten Punkte zutreffen, müssen alle erfüllt sein, bevor eine Verpflichtung zur Leistung der SIT24 besteht.

 

3.2

Leistungserbringung, Datenschutz

 

SIT24 ist bemüht, erteilte Aufträge sorgfältig zu erfüllen. Soweit die Erbringung der Leistung von Angaben des Auftraggebers oder von Dritten abhängig ist, so haftet SIT24 nicht für Schäden, die aus diesen falschen oder fehlerhaften Angaben resultieren. SIT24 behält sich seinerseits das Recht vor, seine Leistung ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.

SIT24 wird die ihr zur Verfügung gestellten Daten vertraulich behandeln und nur im Rahmen der zu erbringenden Leistung sowie zur Abwicklung des Geschäftsverkehrs verwenden. Sollte SIT24 die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise an Dritte übertragen, so verpflichtet sich SIT24, den oder die beauftragten Dritten zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu verpflichten.

 

3.3

Eigentumsvorbehalt

 

Jegliche gelieferte Ware sowie jede erbrachte (Teil-) Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von SIT24. Der Auftraggeber räumt SIT24 und von SIT24 beauftragten Dritten das Recht ein, im Falle des Verzugs (siehe Punkt 4.3) seinen Eigentumsvorbehalt wahrzunehmen und nach Vorankündigung während der Geschäftszeiten ungehinderten Zugang zum Eigentum von SIT24 zu gestatten. Er berechtigt SIT24, gelieferte Waren sowie bereits erbrachte (Teil-) Leistungen entweder vollständig wieder in Besitz zu nehmen, oder dem Auftraggeber die Nutzung und anderweitige Verwertung (wie Weitervermietung, Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte und ähnliches) dieser Waren bzw. (Teil-) Leistungen zu untersagen oder unmöglich zu machen.

Macht SIT24 seinen Eigentumsvorbehalt geltend, so ist SIT24 nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen oder wiederherstellen zu lassen. Die eventuellen Nachteile durch Fehlen von Komponenten oder Leistungsmerkmalen von Systemen, die durch SIT24 wieder in Besitz genommen werden, gehen alleine zu Lasten des in Verzug geratenen Auftraggebers. SIT24 ist lediglich dazu verpflichtet, bei der Wiederinbesitznahme dieselbe Sorgfalt walten zu lassen wie bei Lieferung, Installation bzw. Einbau der Ware bzw. bei der Erbringung der (Teil-) Leistung.

SIT24 behält sich dar Recht vor, im Falle der Geltendmachung seines Eigentumsvorbehaltes dem Auftraggeber für die zwischenzeitliche Nutzung der betreffenden Waren bzw. (Teil-) Leistungen ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen.

 

3.4

Erfolglose Wiederinbesitznahme bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts

 

Sollte SIT24 oder einem von SIT24 beauftragten Dritten entgegen Punkt 3.3 Absatz 1 entweder der Zugang zum Eigentum von SIT24 versagt oder die Wiederinbesitznahme verweigert werden, so gelten neben einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 150 € netto folgende Aufwandsentschädigungen als vereinbart:

  • 0,50 € je Entfernungskilometer
  • alternativ die Kosten für die 2. Klasse bei Verwendung des öffentlichen Nahverkehrs bzw. der Nutzung von Flugzeugen, sowie Taxikosten
  • ein Stundensatz von 50 € netto für die gesamte Dauer von Hin- und Rückreise, maximal jedoch eine Tagespauschale in Höhe von 600 € netto je Reise- bzw. Verweiltag

Sollten Hin- und Rückreise nicht an einem Kalendertag erfolgen können oder dürfen, so gehen die Kosten für die Übernachtung in einem Mittelklassehotel ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.

SIT24 stellt dem Auftraggeber den entstandenen Aufwand in Rechnung.

 

4

Rechnung, Zahlung, Mahnung, Verzug

 

4.1

Rechnungsstellung

 

SIT24 stellt dem Auftraggeber erbrachte (Teil-) Leistungen und gelieferte Waren in Rechnung. Ab einem Warenwert von 50 € netto ist SIT24 berechtigt, gegen Nachnahme bzw. Barzahlung zu liefern oder eine angemessene Vorauskasse zu verlangen.

 

4.2

Zahlung

 

Zahlungen erfolgen grundsätzlich unbar auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto der SIT24. Von dieser Verfahrensweise kann nach Punkt 4.1 abgewichen werden.

 

4.3

Verzug, Mahnung

 

Hält der Auftraggeber den in der Rechnung angegebenen Termin zur Zahlung nicht ein, so gerät er automatisch in Verzug. Maßgeblich hierfür ist die Gutschrift auf einem der Konten der SIT24 bzw. im Falle einer (ausnahmsweisen) Barzahlung das Datum der durch SIT24 erstellten Quittung. SIT24 ist in diesem Falle berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen zu berechnen. SIT24 berechnet die Verzugszinsen monatlich mit 5% über dem jeweiligen Leitzins der Deutschen Bundesbank ab dem Zeitpunkt des in der Rechnung angegebenen Zahlungstermins. SIT24 ist nicht verpflichtet, den in Verzug geratenen Auftraggeber zu mahnen, behält sich jedoch ausdrücklich das Recht auf eine ggf. auch kostenpflichtige Mahnung vor.

Mahnkosten, Verzugszinsen sowie eventuelle Kosten für gerichtliche Mahnung und Vollstreckung gehen alleine zu Lasten des in Verzug geratenen Auftraggebers.

 

4.4

Aufträge mit mehreren Zahlungsterminen

 

Beinhaltet der Auftrag mehrere Zahlungstermine und gerät der Auftraggeber in Verzug, so gilt eine wesentliche Voraussetzung des Auftrages als durch den Auftraggeber nicht erbracht und Punkt 2.2 Absatz 2 findet Anwendung. Für die Zeit bis zum Ablauf der Frist gemäß Punkt 2.2 Absatz 2 letzter Satz oder Zahlung durch den Auftraggeber ist SIT24 automatisch von der Verpflichtung der Leistungserbringung entbunden.

 

5

Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

 

Sofern zulässig, wird ausdrücklich die Anwendung des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Gerichtsstand der SIT24 ist das für den Firmensitz zuständige Amtsgericht.

 

6

Haftungsausschluß

 

SIT24 haftet nicht für höhere Gewalt sowie für Ereignisse, die erkennbar außerhalb des Einflußbereiches von SIT24 begründet sind. SIT24 haftet nicht für zugesagte Eigenschaften von Produkten Dritter bzw. behält sich vor, die gegen SIT24 geltend gemachten Ansprüche für derartige Produkte weiter zu belasten. Weiterhin haftet SIT24 nicht für Mängel oder Schäden, die aus einer Fehlbedienung oder einer Bedienung durch nicht eingewiesenes Personal entstehen, oder die in fehlenden, fehlerhaften oder falschen Informationen, Voraussetzungen oder Vorleistungen des Auftraggebers oder von diesem beauftragten Dritten begründet sind.

SIT24 haftet ausschließlich für Mängel der eigenen Leistung, die in Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit begründet sind, und zwar bis zur Höhe des an SIT24 vergebenen Auftragswertes.

 

7

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Realisierung des Auftrages. Insbesondere verpflichtet er sich, die Leistungserbringung durch SIT24 nicht zu behindern, zu erschweren oder auf sonstige Weise negativ zu beeinflussen. Weiterhin verpflichtet er sich, im Falle eines Schadens diesen so gering wie möglich zu halten.

 

8

Einverständnis des Auftraggebers

 

Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlichen Bestandteil des erteilten Auftrages an, sofern nicht im begründeten Einzelfall abweichende Regelungen schriftlich festgehalten und von allen Vertragspartnern durch Unterschrift bestätigt werden.

 

9

Schriftform

 

Jegliche Änderung eines Auftrages, auch der Verzicht auf Schriftform, bedarf der Schriftform. Allein die schriftliche Bestätigung durch SIT24 ist für den Fall nicht schriftlich geäußerter Änderungswünsche des Auftraggebers maßgebend.

 

10

Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Vorschriften sind so zu ändern, dass der mit ihnen bezweckte wirtschaftliche Erfolg erreicht wird. Ebenso ist zu verfahren, wenn sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.

 

11

Schlußbestimmung

 

Mit der Veröffentlichung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SIT24 am 02.01.2024 treten sämtliche vorher veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit außer Kraft, als sie nicht verbindlicher Bestandteil von Angeboten und Verträgen geworden sind.

 


Wusterhausen / Dosse, den 02.01.2024